In der Mehrheit der Kantone können Apothekerinnen und Apotheker gesunde Erwachsene impfen. Die Impfbewilligungen für Apothekerinnen und Apotheker vergeben die Kantone. Derzeit ist das Impfen in der Apotheke in 19 Kantonen möglich. Im Tessin erfolgt das Impfen vorerst noch mit ärztlichem Rezept für den Impfstoff.
Schwangere Frauen und Patienten, die sich in regelmässiger ärztlicher Behandlung befinden, sollen sich weiterhin bei Ihrem behandelnden Arzt impfen lassen.
Gewisse Krankheiten sind – dank der guten Durchimpfung in der Schweiz – stark zurückgegangen oder zum Teil sogar vollständig verschwunden. Diese positive Entwicklung führte in den letzten Jahren zu einer falschen Sicherheit; weniger Leute liessen sich impfen. Sind die Impfquoten zu wenig hoch, werden sich gewisse impfverhütbare Krankheiten, wie beispielsweise die Masern, wieder ausbreiten.
Mit dem Impfen schützen Sie nicht nur sich, sondern auch Ihre Mitmenschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (z.B. Kleinkinder, schwangere Frauen oder Personen mit einer Immunschwäche).
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